Kita-Reform 2020

Das Kita-Reform-Gesetz 2020 ist angesichts der Covid-19-Krise um fünf Monate verschoben worden und tritt nunmehr zum 01. Januar 2021 in Kraft. In Teilen ist die Kita-Reform bereits zum 01. August 2020 in Kraft getreten. Für die Kita Nindorf haben sich einige Handlungsbedarfe herauskristallisiert.
Zur prozesshaften Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Kindertageseinrichtung ist der Einrichtungsträger verpflichtet ein Qualitätsmanagement zu wählen und eine pädagogische Fachberatung in Anspruch zu nehmen. Die Leitung muss hierfür ein Konzept erstellen. Im Haushalt sind die entsprechenden Haushaltsmittel einzustellen.

Bisher ist die Kindertageseinrichtung an 7 Wochen pro Jahr - vornehmlich in den Ferien geschlossen. Rechnerisch ergibt sich eine Schließzeit von 35 Tagen. Nach §22 des neuen Kindertagesförderungsgesetzes darf die Schließzeit einer Gruppe 20 Tage im Kalenderjahr, davon höchstens drei Tage außerhalb der Schulferien nicht übersteigen. Schließzeiten für eine längere Zeitspanne als drei Wochen sind unzulässig. Heiligabend und Silvester fallen ebenfalls unter die Schließzeit. Schließzeiten von bis zu 30 Tagen sind zulässig, wenn die Einrichtung nicht mehr als drei Gruppen hat. ITP-Gruppen sind laut KitaG keine Kita-Gruppen. In Nindorf hat sich die Kita-Leitung zusammen mit dem Bürgermeister für bis zu 25 Schließtage ausgesprochen. In der Satzung sollen lediglich die Anzahl der Tage festgehalten werden. Die genauen Tage sollen dann zu Kita-Jahresbeginn für das kommende Kalenderjahr rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Für die Neuordnung der Kita-Finanzierung wurden 3 Varianten in Betracht gezogen:
Variante 1: Eine Elementargruppe und zwei ITP-Gruppen (jetziges Modell)
Variante 2: Eine Elementargruppe, eine altersgemischte Gruppe und eine ITP Gruppe am Nachmittag
Variante 3: Eine Elementargruppe und eine altersgemischte Gruppe

Mit 8:1 Stimmen entschied sich die Gemeindevertretung für die Variante 2. Laut Rücksprache mit der Heimaufsicht des Kreises steht der Umwandlung in den jetzigen Räumlichkeiten bis zum Neubau nichts im Wege. Es sind allerdings noch ein paar Vorgaben zu erfüllen, die bei einem vor Ort Termin geklärt werden müssen.

Die Gemeinde Nindorf hat mit den Gemeinden Beringstedt, Lütjenwestedt, Nienborstel, Osterstedt, Seefeld und Todenbüttel einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung durch die Mitbenutzung von Plätzen geschlossen. Grundsätzlich besteht für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag keine Notwendigkeit, da alle Gemeinden für ihre betreuten Kinder im Rahmen der Wohnsitzanteile ihren Anteil leisten, unabhängig davon, wo die Kinder betreut werden.
Alle Vertragsgemeinden sind sich über das Fortbestehen des Vertrages einig, damit weiterhin die Mitbenutzung der Plätze sowie die Gestellung des Personals gewährleistet werden kann.