Update zum Bürgerwindpark Nindorf Remmels
Auch wenn es in der öffentlichen Wahrnehmung etwas ruhiger zu dem Thema geworden ist, hat sich in den vergangenen 12 Monaten doch einiges getan und die zur Errichtung eines Bürgerwindparks im Jahr 2022 gegründete GbR konnte zwischenzeitlich einen ersten wichtigen Meilenstein abhaken. Nachdem die Mehrzahl der Landeigentümer Nutzungsverträge mit der GbR geschlossen hat, hält die GbR aktuell für den Großteil der potenziellen Windparkfläche die Nutzungsrechte. Damit kann mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass - sofern die Flächen vom Land als Windeignungsflächen ausgewiesen werden - es einen Bürgerwindpark geben wird.
Und wie geht es jetzt weiter?
Aktuell heißt es: Sondieren, was die nächsten sinnvollen Schritte sind !
Nachdem das Kieler Kabinett Ende 2023 die Eckpunkte der Windenergieplanung verabschiedet hat, schätzen Experten auf Basis von Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass im 3. Quartal 2024 der 1. Entwurf einer überarbeiteten Flächenkartierung veröffentlicht wird, der eine 3-monatige öffentliche Anhörung und eine weitere Überarbeitung der Planung mit abschließender Veröffentlichung des 2. Entwurfs folgt. Diese Schleife wurde in der Vergangenheit dann nochmals durchlaufen, so dass der 3. Entwurf zu einer Verabschiedung und Veröffentlichung der neuen Windplanung führte. Wären die Flächen zwischen Nindorf und Remmels im verabschiedeten Windplan als Eignungsflächen ausgewiesen, dann gäbe es Planungsrecht und der Durchführung eines konkreten Genehmigungsverfahrens stünde nichts mehr im Wege. Alles in allem dürfte es demnach noch gut und gerne 2 bis 3 Jahre dauern, ehe die GbR in die Bauplanung einsteigen könnte. Möglicherweise wäre aber auch bereits früher eine Planung auf Grundlage der ersten oder zweiten Planentwürfe möglich. Außerdem wurden mit dem Osterpaket 2022 seitens der Bundesregierung verschiede Maßnahmen beschlossen, die die Planungszeiträume verkürzen könnten. Ferner gibt es aktuell weitere Beschleunigungsmaßnahmen aus EU-Richtlinien und Bundesgesetzgebung. Inwiefern der BWP Nindorf-Remmels davon profitieren könnte, bleibt zu prüfen.
Und was macht die GbR bis dahin?
Am Ball bleiben!
Zum einen gilt es, den Verlauf der Landesplanung und insbesondere der öffentlichen Anhörungen zu verfolgen und im Rahmen der Möglichkeiten positiv darauf einzuwirken. Zum anderen sind die Optionen zu sondieren, die die externen und internen Planungszeitraum verkürzen könnten.
Festzuhalten bleibt jedoch: Bis die Nindorfer und Remmelser Bürger ihr Geld in einen Bürgerwindpark Nindorf-Remmels investieren können, wird es noch etwas dauern.